Abbruch von Gebäude

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bei der Gemeinde anzuzeigen.

Einreichunterlagen:

  • schriftliche Abbruchanzeige
  • Beschreibung
  • Lageplan - 2fach

Hinweis: Abbrüche in Verbindung mit einem Neubau können im Bauansuchen für den Neubau gleichzeitig beantragt werden.

 

Zuständig