Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bei der Gemeinde anzuzeigen.
Einreichunterlagen:
- schriftliche Abbruchanzeige
- Beschreibung
- Lageplan - 2fach
Hinweis: Abbrüche in Verbindung mit einem Neubau können im Bauansuchen für den Neubau gleichzeitig beantragt werden.