Befreiung der Rundfunkgebühren und der Ökostrompauschale

Foto für Befreiung der Rundfunkgebühren und der Ökostrompauschale

Für einkommensschwache Haushalte gibt es die Möglichkeit, sich zu einem gewissen Teil zusätzlich zu den Rundfunkgebühren auch von den Ökostromkosten befreien zu lassen. Die Ökostrompauschale wird erhoben, weil Strom aus erneuerbaren Energien teurer ist als Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas - die Mehrkosten müssen gedeckt werden. Für eine Befreiung wird der Gebühren Info Service (GIS) konsultiert, bei dem das Antragsformular eingereicht werden kann.

Erklärung - Befreiung Ökostrompauschale und GIS-Gebühren:
https://selectra.at/energie/tipps/gruene-energie/oekostrompauschale

Antragsformulare:

25.07.2018