Besuch des Recyclinghofes

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

aufgrund der laufenden Lockerungen hinsichtlich der Bekämpfung der COVID19-Pandemie darf ich zum Betrieb des Recyclinghofes folgendes mitteilen:


•    Eine Zutrittsdosierung bzw. eine Begrenzung von Fahrzeugen/Personen im Recyclinghof ist nicht mehr zwingend erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann. In diesem Bereich wird auf die Eigenverantwortung abgestellt.
•    Ein Mund-Nasenschutz ist nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Recyclinghofbesucher ist dies im Rahmen der Eigenverantwortung zu entscheiden. Für die Mitarbeiter ist der Mund-Nasenschutz dann nicht erforderlich, wenn im Rahmen ihrer Tätigkeiten der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ein Mund-Nasen ist, sofern erforderlich, vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und dessen Gebrauch zu regeln.
•    Sämtliche Tätigkeiten, die das Einhalten des Mindestabstandes nicht ermöglichen sind weiterhin möglichst zu unterlassen (persönliches Kassieren oder das Unterschreiben von Lieferscheinen oder Listen.) Die automatisierte Erfassung von kostenpflichtigen Abfällen über Wiegeterminals, Tablets ist möglich.
•    Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen welche häufig berührt werden, sollten für jeden zugänglich bereitgestellt werden.
•    Es werden weiterhin noch keine Altkleider entgegengenommen.


Fürweitere Informationen darf ich auf die Homepage des Ministeriums verweisen: Informationen zum Coronavirus/Aktuelle Maßnahmen


20.03.2020