Fundamt

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (zB Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Die Gemeinde Faggen ist für Fundgegenstände, die im örtlichen Wirkungsbereich aufgefunden wurden, zuständig. Die Behörde nimmt diese entgegen, verwahrt sie und verständigt den/die Verlustträger/-in.

Abgabestellen:
Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich.

Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw dort gemeldet werden.

Diebstahlanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, zB Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Um verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen das Online Fundamt  zur Verfügung. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie sich direkt an die Gemeinde wenden.

 

Zuständig