Grundsteuer

Die Grundsteuer ist durch das Grundsteuergesetz bundeseinheitlich geregelt. Der Steuerbetrag (Grundsteuermessbetrag) wird von den Finanzämtern aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) und dem anzuwendenden Steuersatz (Steuermeßzahl) errechnet. Dabei wird zwischen einer Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz und einer Grundsteuer B für sonstigen Grundbesitz unterschieden. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Der Ertrag fießt der Gemeinde zu und ist daher für die Gemeindefinanzierung wichtig.

 

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