Grundteilungen

Die Teilung einer Grundparzelle, die Vereinigung einer oder mehrerer Grundstücke oder die Löschung von  Bauparzellen bedarf einer Bewilligung einer Behörde. Dem formlosen Ansuchen (meist bringt dies der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen bei der Behörde ein) ist die Vermessungsurkunde eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen in zweifacher Ausfertigung beizuschließen.

Einreichunterlagen:

  • Ansuchen schriftlich
  • Planurkunde zweifach

Zuständig