Hochzeitsjubiläum

Dem Jubelpaar wird eine Jubiläumsabgabe vom Land Tirol zuerkannt. Die Anträge liegen im Gemeindeamt auf.

"Goldene Hochzeit": nach 50 Jahren Ehe
"Diamantene Hochzeit": nach 60 Jahren Ehe
"Gnadenhochzeit": nach 70 Jahren Ehe

 

Zuständig