Hundemarke/ An- und Abmeldung

Bitte melden Sie den Hund binnen 14 Tagen nach Erwerb bie der Gemeinde Faggen an. Nicht mehr gehaltene, abhanden oder zu Tode gekommene Hunde innherhalb 14 Tage abmelden und die Hundemarke retounieren.

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

 Datei herunterladen: PDFFormular für die Anmeldung

 Datei herunterladen: PDFFormular für die Abmeldung

Zuständig