Kaunertalkraftwerk Staudamm Gepatsch- Flutwellenalarmplan

Der Staudamm Gepatsch wurde in den Jahren 1961 - 1964 als Steinschüttdamm mit zentralem
Dichtungskern errichtet und 1965 in Betrieb genommen. Staudamm Gepatsch
Seine größte Höhe über Gründungssohle beträgt 153 m. Der Speicher Gepatsch beinhaltet eine Wassermenge von 138 Mio. m3. Zu den Betriebseinrichtungen gehört die Hochwasserentlastungsanlage, die infolge eines umsichtigen Hochwassermanagements und betrieblicher Vorkehrungen bisher noch nie in Betrieb genommen werden musste. Der Grundablass ist mit zwei hintereinanderliegenden Talsperrenschiebern ausgerüstet und weist somit eine hundertprozentige Reserve auf. Er wurde ebenfalls noch nie in seiner Funktion als Notablasseinrichtung für den Speicher in Betrieb gesetzt. Die Talsperrenschieber des Grundablasses und deren Antriebe werden jährlich vom
Talsperrenverantwortlichen im Beisein der Talsperrenaufsicht des Landes Tirol erprobt, wobei
eine definierte Wassermenge abgegeben wird. Die Antriebe werden über das öffentliche
Stromnetz gespeist. Im Falle einer Störung übernimmt ein Notstromdieselaggregat im
Sperrenhaus die Stromversorgung. Als weitere Reserve steht ein zweites kraftstoffbetriebenes
Aggregat in der Grundablass-Schieberkammer zur Verfügung. Der Schieber kann auch mittels
einer Handpumpe geöffnet werden.

Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes
Das Sperrenbauwerk mit seinen Betriebseinrichtungen und der Stauraum sind mit zahlreichen
Überwachungs- und Beobachtungseinrichtungen ausgestattet. Die Messungen und Funktionskontrollen
sind in der Betriebsordnung festgelegt. Die Einrichtungen werden vom erfahrenen
Betriebsleiter und seinen qualifizierten Mitarbeitern laufend überwacht. Weiters werden
jahresdurchgängig automatisierte und fernübertragene Messungen vor Ort kontrolliert,
ergänzende Messungen vorgenommen und Kontrollbegehungen mit Expertenbefundungen
vorgenommen. Der Talsperrenverantwortliche der Anlage nimmt die Kontrolle der Messungen
und Beobachtungen vor, beurteilt diese und erstellt einen jährlichen Zustandsbericht, welcher der
Behörde vorgelegt wird. Für diese führt die Talsperrenaufsicht des Landes Tirol eine jährliche
Begehung und Kontrolle vor Ort durch. Weiters führt der Unterausschuss für Talsperrensicherheit
in der österreichischen Staubeckenkommission (BMLFUW) 5-jährliche, umfangreiche
und detaillierte Zustands- und Sicherheitsbeurteilungen durch. Infolge dieser mehrstufigen
Verantwortlichkeit sind die Anlagensicherheit und die Betriebssicherheit durchgängig
gewährleistet.

Gefahrenquellen und Auswirkungen
Obwohl die in Punkt 4 genannten Maßnahmen eine sehr hohe Sicherheit gewährleisten und ein
Störfall damit praktisch ausgeschlossen werden kann, ist die Öffentlichkeit aufgrund der Vorgaben
des Umweltinformationsgesetzes und der Störfallinformationsverordnung über das (theoretische)
Risiko von Störfällen beim Betrieb von Wasserkraftanlagen mit Sperrenbauwerken zu
informieren. Folgende Störfälle und allenfalls damit einhergehende Auswirkungen auf Leben,
Gesundheit oder Umwelt, die unter Heranziehung der praktischen Erfahrung zu einer Gefährdung
führen könnten, sind grundsätzlich denkbar:
- Gebrechen an den Kraftabstiegen oder Beileitungen (Gefahr der Überflutung und Vermurung
kleinerer regionaler Bereiche)
- Ölaustritt infolge eines Störfalls an den Maschinenanlagen (Gefahr der Verunreinigung des
   Vorfluters oder Bodens mit Öl
- Sperrengebrechen an Stauanlagen (Gefahr der Überflutung und Vermurung des Talbodens
   der betroffenen Täler)
Sollte ein Störfall eintreten, wird die Bevölkerung durch Feuerwehrsirenen auf diesen Umstand
aufmerksam gemacht. Bei Gefahr eines Talsperrengebrechens wird die Bevölkerung im Bereich
Kaunertal bis Zams zusätzlich von Tyfonanlagen gewarnt.

Information über den Störfall
Die Gefahrenmeldung ergeht durch die Kraftwerksleitstelle Prutz bzw durch die zentrale
Erzeugerleitstelle Silz direkt an  Polizeibezirkskommando Landeck, Leitstelle Tirol und an
die Landeswarnzentrale  von dort zu lokalen Feuerwehren, der Bezirkshauptmannschaft
Landeck und an die betroffenen Gemeinden.
Warnsignale:
Warnung ____________________________ 3 Minuten Dauerton
___ ___
Alarm __/ \___/ \___ 1 Minute auf- und abschwellender Ton
Entwarnung _________________ 1 Minute Dauerton

Verhaltensregeln bei Ertönen der Warn- und Alarmsignale
• Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein!
• Stellen Sie einen österreichischen (Lokal-) Sender ein!
• Beachten Sie die Gefahrenmeldungen und die empfohlenen Schutzmaßnahmen (zB Aufsuchen
   der Fluchtziele), die über Rundfunk durchgegeben oder vor Ort von Feuerwehr, Polizei oder
   sonstiger Stelle vermittelt werden!
• Informieren Sie Ihre Nachbarn!
• Blockieren Sie keine Telefonleitungen, da diese möglicherweise für Koordinierungs- und
Einsatzinformationen benötigt werden!

Stand: Dez.
Quelle: TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

Datei herunterladen: PDFMERKBLATT.pdf
Datei herunterladen: PDFHAUSANSCHLAG.pdf
Datei herunterladen: PDFINFORMATIONSBLATTBLAT.pdf
Datei herunterladen: PDFRUNDFUNKDURCHSAGE.pdf

 

24.08.2017