Meldeangelegenheiten

Der neue Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss innherhalb von drei Tagen der zuständigen Meldebehörde gemeldet werden. Mitzubringen sind ein vollständig ausgefülltes Meldeformular (Meldezettel) mit der Unterschrift des Unterkunftgebers sowie ein Ausweisdokument. Das entsprechende Formular können Sie sich herunterladen oder im Gemeindeamt abholen.

 Formular MeldezettelMeldezettel.pdf  (0.38 MB)

Zuständig