Gebühren bei Auskunft zur Adresse:
- im Amt, bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
- im Amt, bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00
- bei schriftlichem Ansuchen: € 14,30 Bundesgebühr + Verwaltungsabgabe € 2,10
Gebühren bei Auskunft nach dem Geburtsdatum (nur mit gerichtlichen Exekutionstitel möglich):
- im Amt: € 3,90
- bei schriftlichem Ansuchen: € 14.30 Bundesgebühr + 3,90 Bundes-Beilagengebühr
An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei
Melde- bzw. Haushaltsbestätigungen
- Bundesgebühr (entfällt bei mündliche Antragstellung) € 14,30
- Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller selbst) € 14,30