Meldeauskunft - Adressen

Gebühren bei Auskunft zur Adresse:

  • im Amt, bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
  • im Amt, bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00
  • bei schriftlichem Ansuchen: € 14,30 Bundesgebühr  + Verwaltungsabgabe € 2,10

Gebühren bei Auskunft nach dem Geburtsdatum (nur mit gerichtlichen Exekutionstitel möglich):

  • im Amt: € 3,90
  • bei schriftlichem Ansuchen: € 14.30 Bundesgebühr + 3,90 Bundes-Beilagengebühr

An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei

Melde- bzw. Haushaltsbestätigungen

  • Bundesgebühr (entfällt bei mündliche Antragstellung)          € 14,30
  • Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller selbst)                           € 14,30

 

Zuständig