Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregisterbescheinigung

Sie können ein persönliches Führungszeugnis oder die sogenannte Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen.

Für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge", die zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern kommt, benötigte wird, ist zwingend eine Bestätigung des aktuellen oder künftigen Arbeitgebers anzuschließen.

Seit 1. Juli 2020 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" beantragt werden, wenn diese zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, die hauptsächlich die Pflege und Betreuung wehrloser Personen umfasst. Für diesen Antrag ist ebenso zwingend eine Bestätigung des aktuellen oder künftigen Arbeitgebers anzuschließen.

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B.Reisepass oder Personalausweis)
  • zum Nachweis fürher geführter Namen (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ...)
  • bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person eine Vollmacht
  • für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" und für die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" eine Bestätigung des katuellen oder küfntigen Arbeitgebers

Kosten:

28,60 € Bundesgebühr (14,30 € für den Antrag, 14,30 € Zeugnisgebühr) plus 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung
Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 € und die Bescheinigung kostet somit 16,40 €.

 

Zuständig