Die Schulstarthilfe wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 15. Lebensjahr gewährt, die eine Pflichtschule besuchen.
Die Einreichung der Anträge ist nur noch online möglich.Online-Formular
Informationsblatt zur Einkommensberechnung
Richtline Schulstarthilfe
13.07.2017