Schulstarthilfe

Die Schulstarthilfe wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 15. Lebensjahr gewährt, die eine Pflichtschule besuchen.

Die Einreichung der Anträge ist nur noch online möglich.
Online-Formular


Datei herunterladen: PDFInformationsblatt zur Einkommensberechnung

Datei herunterladen: PDFRichtline Schulstarthilfe


13.07.2017