Veranstaltungsgenehmigung

  • Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.

Änderung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003
Information für den Veranstalter

Mit der Novelle LGBL Nr. 4/2014 wurde das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 in einigen Punkten geändert und bringt folgende Änderungen:

Die Anmeldefrist für Veranstaltungen, zu denen höchstens 1.000 Personen gleichzeitig erwartet werden, beträgt künftig vier Wochen.

Als Großveranstaltungen werden Veranstaltungen ab 1.500 Besuchern oder Teilnehmern festgelegt, sodass in Zukunft erst ab dieser Personenanzahl ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept vorzulegen ist.

 Dieses Konzept hat jedenfalls zu umfassen:

  • ·         Ausführungen zu den sicherheitstechnischen Maßnahmen
  • ·         Ausführungen zu den rettungstechnischen Maßnahmen
  • ·         eine schriftliche Stellungnahme des Trägers des Rettungsdienstes
  • ·         eine schriftliche Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr
  • ·         genaue Angaben über den allfälligen Einsatz eines Ordnerdienstes
  • ·         die vorgesehenen Maßnahmen zu Vermeidung von Notfällen und zur Verminderung ihrer Auswirkungen

Die örtlich zuständige Veranstaltungsbehörde hat  zum sicherheits- und rettungstechnischen Konzept wiederum eine Stellungnahme der in erster Instanz örtlichen zuständigen Sicherheitsbehörde einzuholen. Daher ist wichtig, dass die Anmeldung eine Veranstaltung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde erfolgt, damit eine fristgerechte Genehmigung möglich ist.

Weiters werden erstmals historisch gewachsenen Veranstaltungen definiert. Bei diesen kann der Veranstalter, sofern es sich um eine Großveranstaltung handelt, beantragen, dass statt dem bisher verpflichtend vorzulegenden sicherheits- und rettungstechnischen Konzept eine mündliche Verhandlung vor der Behörde durchgeführt wird. Dort sind alle Fragen der Sicherheit, der Rettungstechnik und es Brandschutzes zu erörtern. Es liegt dabei nach wie vor in der Verantwortung des Veranstalters alle entsprechenden Unterlagen vorzulegen, damit die Veranstaltung rechtzeitig bescheinigt oder unter Auflagen mit Bescheid bewilligt werden kann.

Gerade im Interesse der Verantwortung und Haftung gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern ist es wichtig, wenn sowohl für den Veranstalter als auch für die Behörde Rechtsicherheit besteht, in dem alle notwendigen Genehmigungen beantrag und erteilt sind.

Es wird bereits im Vorfeld um Beachtung der genannten Termine und Kriterien gebeten, damit das Genehmigungsverfahren für beide Seiten in einem überschaubaren Zeitraum und möglichst im befriedigenden Einvernehmen durchgeführt werden kann.

Für die Gemeinde Faggen

Der Bürgermeister

Andreas Förg

Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000208

Formulare