Zweckfeuer wie
- punktuelles Verbrennen von Pflanzen und Pflanzenteilen, das zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheit "Feuerbrand" und ihres Erregers sowie zur Verhinderung ihrer weiteren Ausbreitung unbedingt erforderlich ist,
- punktuelles Verbrennen biogener Materialien im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen,
- punktuelles Verbrennen biogener Materialien, die auf Grund von Lawinenabgängen die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zugänglicher alpinen Lagen beeinträchtigen,
sind Meldepflichtig!
Meldeformular_Zweckfeuer.pdf