Verbrennen biogener Materialien

 Zweckfeuer wie

  • punktuelles Verbrennen von Pflanzen und Pflanzenteilen, das zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheit "Feuerbrand" und ihres Erregers sowie zur Verhinderung ihrer weiteren Ausbreitung unbedingt erforderlich ist,
  • punktuelles Verbrennen biogener Materialien im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen,
  • punktuelles Verbrennen biogener Materialien, die auf Grund von Lawinenabgängen die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zugänglicher alpinen Lagen beeinträchtigen,

sind Meldepflichtig!

Datei herunterladen: PDFMeldeformular_Zweckfeuer.pdf

Zuständig