Müllerhebung Gewerbebetriebe

Hier können sie die erforderlichen Daten zur Berechnung der Müllgebühr für das nächste Jahr online erheben. Sie werden ersucht, das Formular gewissenhaft auszufüllen und bis spätestens Dienstag, den 7. November 2023 an das Gemeindeamt Faggen zu retournieren.

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

Anzahl Beschäftigte
Gewerbebetriebe: Als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Grundgebühr für Gewerbebetriebe dient die Anzahl der Dienstnehmer zum 31. Oktober des vergangenen Kalenderjahres. Teilzeitbeschäftigte sind aliquot anzugeben. Die Mindestgebühr pro Gewerbebetrieb beträgt einen Beschäftigten.
Anzahl Sitzplätze
Fremdenverkehrsbetriebe: Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Sitzplätze zum 31. Oktober des vergangenen Kalenderjahres vorhanden waren.
Änderungen
Veränderungen nach diesem Stichtag bleiben bei der Gebührenvorschreibung unberücksichtigt. Ausnahme: Wird ein neuer Betrieb gegründet oder ein Betriebsstandort aufgelassen, ist die nach vollen Monaten zu berechnende anteilige Grundgebühr zu entrichten.
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