08.10.2019
Durch das im Jänner 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz haben Sie die Möglichkeit sich einen Anteil der Investitionskosten für Ihre Energieeinsparung im Neubau oder in der Sanierung in Form einer Gutschrift durch Maßnahmenverkauf gemäß EEffG zurück zu holen. Der Energieförderservice der Firma Auftragsnetz e.U. unterstützt Sie gerne dabei, dass auch Sie hiervon profitieren können.